Feuerlöscher Wartung nach DIN 14406-4 in Thum
Wartung und Prüfung von Feuerlöschern im Detail
Nach DIN 14406-4 müssen Feuerlöscher alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person geprüft werden. Wir kontrollieren den allgemeinen Zustand, die Beschriftung und Kennzeichnung, Armaturen und Schläuche sowie das Löschmittel Ihrer Geräte. Bei Auflade-Feuerlöschern führen wir zusätzlich die vorgeschriebene Behälterinnenprüfung durch. Nach bestandener Prüfung erhält jedes Gerät die Instandhaltungsplakette mit dem nächsten Prüftermin.
Ihre Vorteile mit Feuerschutz Frieß
Rechtssicherheit
Prüfung nach DIN 14406-4 und BetrSichV – Sie erfüllen alle Betreiberpflichten nachweisbar.
Vor-Ort-Service
Unser mobiler Prüfservice kommt direkt in Ihren Betrieb – ohne Betriebsunterbrechung.
Alles aus einer Hand
Prüfung, Instandsetzung und Ersatzgeräte vom autorisierten Neuruppin-Partner.
Häufige Fragen Feuerlöscher Wartung
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Feuerlöscher müssen nach DIN 14406-4 mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. In Umgebungen mit besonderen Einflüssen wie Feuchtigkeit, Staub oder Witterung können kürzere Intervalle sinnvoll sein.
Was passiert, wenn die Prüfung überfällig ist?
Ohne gültige Prüfplakette erlischt im Schadensfall unter Umständen der Versicherungsschutz. Zudem verstoßen Betriebe gegen die Betreiberpflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung.
Was kostet die Wartung eines Feuerlöschers?
Die Kosten hängen von Gerätetyp und Anzahl ab. Bei größeren Beständen bieten wir Wartungsverträge mit planbaren Konditionen an – sprechen Sie uns einfach an.
Jetzt Feuerlöscher Wartung in Thum anfragen und Termin vereinbaren.
Wir sind im gesamten Erzgebirge und in Sachsen für Sie da – alle Leistungen und Standorte im Überblick
