FEUERSCHUTZ FRIEß

Professioneller Brandschutz

Brandschutztüren prüfen lassen – DIN 18095 in Zwönitz

Brandschutztüren prüfen lassen – DIN 18095 in Zwönitz

Brandschutztüren sind ein zentrales Element des vorbeugenden Brandschutzes – und ihre regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Betriebe und Einrichtungen in Zwönitz ist Feuerschutz Frieß aus Annaberg-Buchholz der verlässliche Ansprechpartner: in nur rund 22 km erreichbar und seit über 35 Jahren im Erzgebirge tätig. Wir prüfen Brandschutztüren in Zwönitz fachgerecht, dokumentieren alle Ergebnisse normkonform und sorgen dafür, dass Ihre Schutzsysteme im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Vertrauen Sie auf einen regionalen Fachbetrieb, der Gewerbe, Industrie und Kommunen kennt.

Prüfung von Rauch- und Feuerschutztüren im Detail

Wartung von Brandschutztüren durch Feuerschutz Frieß im Erzgebirge

Rauch- und Feuerschutztüren müssen mindestens einmal jährlich geprüft und gewartet werden, damit sie im Brandfall sicher schließen und Feuer sowie Rauch zuverlässig zurückhalten. Wir prüfen Türblatt, Zargen, Dichtungen, Schließmittel und Feststellanlagen und stellen die einwandfreie Funktion Ihrer Abschlüsse sicher – dokumentiert und normgerecht.

Die Prüfung von Brandschutztüren umfasst die Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile: Türblatt, Zarge, Dichtungen, Schließmechanismus und Feststellanlagen werden systematisch auf Funktion und Unversehrtheit geprüft. Grundlage ist die DIN 18095, die klare Anforderungen an Ausführung und Wartung von Rauchschutztüren definiert. Feuerschutz Frieß führt diese Prüfungen für Unternehmen, öffentliche Gebäude und kommunale Einrichtungen im gesamten Erzgebirge durch – mit vollständiger Dokumentation für Behörden und Versicherungen. Zu unseren Referenzen zählen das Landratsamt Erzgebirgskreis, das Erzgebirgsklinikum und die Stadtwerke Annaberg. Kurze Wege, zuverlässige Termine und eine klare Beratung ohne Umwege zeichnen unsere Arbeit aus.

Ihre Vorteile mit Feuerschutz Frieß

Vorteil Alle Bauarten

Alle Bauarten

Einflügelige und zweiflügelige Türen, Tore und Klappen – T30 bis T90.

Vorteil Feststellanlagen inklusive

Feststellanlagen inklusive

Prüfung von Feststellanlagen nach DIN 14677 durch geschultes Fachpersonal.

Vorteil Sofortige Instandsetzung

Sofortige Instandsetzung

Kleinere Mängel wie Dichtungen oder Schließer beheben wir direkt vor Ort.

Häufige Fragen Brandschutztüren Prüfung

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich. Türen mit Feststellanlagen müssen zusätzlich monatlich durch den Betreiber auf Funktion kontrolliert werden.

Darf man Brandschutztüren mit Keilen offen halten?

Nein – das ist unzulässig und gefährlich. Wer Türen offen halten möchte, benötigt eine zugelassene Feststellanlage mit Rauchmelder.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Selbstschließung, Dichtungen, Bänder, Schlösser, Zargenbefestigung und – falls vorhanden – die komplette Feststellanlage.

Jetzt Brandschutztüren in Zwönitz prüfen lassen – Termin anfragen!

Wir sind im gesamten Erzgebirge und in Sachsen für Sie da – alle Leistungen und Standorte im Überblick